Statuten

Die Statuten bilden die gesetzliche Grundlage der SGNC. Die Gesellschaft ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.

Name und Sitz der Gesellschaft

  • Unter dem Namen "Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie" (abgekürzt SGNC 1954 - 1983 "Vereinigung der Schweizerischen Neurochirurgen") besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz der Gesellschaft ist derjenige der administrativen Geschäftsstelle.
  • Die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie ist Mitglied der "Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helveticorum" (FMCH) und gehört der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) im Sinne der Zentralstatuten vom 13. März 1986 an. Die Gesellschaft kann nationalen und internationalen Berufsverbänden (z. B. WFNS, EANS), Fachgesellschaften und Institutionen beitreten. Über den Beitritt sowie die Vertretungen entscheidet die Generalversammlung auf Antrag des Vorstands.

Weiteres finden Sie in den Statuten.