SGNC Mitgliedschaft

Sie sind als Neurochirurg oder Neurochirurgin in der Schweiz tätig und wünschen, stets über die aktuellen Entwicklungen in der Neurochirurgie hierzulande informiert zu werden? Möchten Sie sich weiterbilden, sich an berufspolitischen Diskussionen beteiligen, die neurochirurgische Wissenschaft vorantreiben und regelmässig mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Kontakt stehen?

Werden Sie jetzt Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGNC) und engagieren Sie sich aktiv für die Weiterentwicklung der Neurochirurgie in der Schweiz. Ihre Meinung und Ihr Einsatz sind von entscheidender Bedeutung!

Wir laden Sie ein, unser Fachgebiet durch Ihre Mitarbeit in einem unserer Ausschüsse mitzugestalten und die berufspolitischen Interessen aller Neurochirurgen in der Schweiz nach aussen zu vertreten. Unterstützen Sie zudem unsere  Nachwuchsarbeit und setzen Sie sich gemeinsam mit uns für eine starke Neurochirurgie ein.

Jetzt Mitglied werden!

Antrag auf Mitgliedschaft

Weitere Informationen können Sie den Statuten entnehmen.

Die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie SGNC

Für unsere Mitglieder steht ein passwortgeschützter Mitgliederbereich zur Verfügung. Dort werden interne Mitteilungen, Protokolle und Informationen zu den Generalversammlungen publiziert und archiviert. 

Die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie (SGNC) zählt derzeit 300 Mitglieder:

  • 188 ordentliche Mitglieder
  • 17 ausserordentliche Mitglieder
  • 72 Jungmitglieder
  • 20 freie Mitglieder
  • 2 Ehrenmitglieder

Die Mitgliederkategorien sind wie folgt:

Fachärzte für Neurochirurgie mit FMH-Titel aus der Schweiz oder anerkanntem Facharzttitel aus der Europäischen Union. Sie besitzen Stimm- und Wahlrecht. Ferner dürfen diejenigen ausländischen, nicht EU-Staatsangehörigen Neurochirurgen als ordentliche Mitglieder gewählt werden, welche von kantonalen Behörden als Chefärzte oder Leitende Ärzte neurochirurgischer Universitätskliniken oder offizieller Kliniken an Kantonsspitälern ernannt wurden.

Als Jungmitglieder werden Assistenzärztinnen und -ärzte aus den anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätten für Neurochirurgie in Weiterbildung zum Neurochirurgie-Facharzt aufgenommen. Jeder Antrag muss von der Weiterbildungssättenleitung unterzeichnet werden. Die Jungmitgliedschaft erlischt bei Abbruch der neurochirurgischen Weiterbildung sowie spätestens 12 Monate nach Verleihung des neurochirurgischen Facharzttitels automatisch. Die SYNS Mitglieder verfügen über dasselbe Stimm- und Wahlrecht wie die ordentlichen Mitglieder. 

Als ausserordentliches Mitglied kann jeder schweizerische oder ausländische Arzt aufgenommen werden, wenn die Genannten ein nachweisbares Interesse für die Neurochirurgie besitzen oder sich um dieses Gebiet verdient gemacht haben. Ausserordentliche Mitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht.

Persönlichkeiten, die sich um die Neurochirurgie in der Schweiz besonders verdient gemacht haben. Frühere ordentliche Mitglieder, die zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, behalten ihr Stimm- und Wahlrecht.